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Neben der Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes wurde nun auch noch im Konjunkturpaket II die Erhöhung des Grundfreibetrages auf zunächst 7.834 EUR festgelegt, so dass Steuerzahler in den unteren Einkommensbereichen mit einer geringeren Steuerlast rechnen können – nicht zuletzt, weil sich auch der Eingangssteuersatz von 15 % auf nun 14 % reduzieren wird. Erfreulich ist auch, dass Handwerkerleistungen mit nun dem doppelten Betrag abgezogen werden können, also 20 % von 6.000 EUR, max. 1.200 EUR. Sofern der Steuerbürger Schulgeldzahlungen durchführt, kann er diese nun mit bis zu 5.000 EUR ansetzen und es spielt auch keine Rolle mehr, ob sich die Schule in Deutschland oder in der EU/EWR befindet. Diese Änderung bezüglich der Schulgeldzahlungen gilt bereits rückwirkend ab 2008. So wurden hier die Grenzwerte für die Inanspruchnahme deutlich verbessert (Bilanzierer 335.000 EUR Betriebsvermögen und Einnahmenüberschussrechner bis 200.000 EUR Gewinn). Die degressive Abschreibung für ab 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erhöht sich genauso wie die Grenzwerte für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen und des Investitionsabzugsbetrages befristet für zwei Jahre auf 25 %. Zusätzlich ergeben sich Erleichterungen bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen. Speziell auch die Land- und Forstwirte werden höher belastet als noch in früheren Jahren. Der Erlass der Grundsteuer kommt nur noch in Betracht, wenn der Rohertrag um mehr als 50 % gemindert ist. Ist dies der Fall, dann werden 25 % erlassen. Ist die Minderung 100 %, wird die Grundsteuer in Höhe von 50 % erlassen. Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Katalog der umfangreichsten Steueränderungen in den letzten Jahren. Ob es in den einzelnen Bereichen aber einfacher geworden ist, wie dies oft von der Politik versprochen wurde, ist doch mehr als zweifelhaft.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 02/2009

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