Der Bundesrat hat diverse Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegt. Laut einer Pressemitteilung des deutschen Bundestags vom 04. Februar 2013 sollen folgende Vereinfachungen mit Entwurf eines Gesetzes durchgesetzt werden:
Der derzeitige Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro soll auf 1.130 Euro erhöht werden. Laut Bundesrat sollen dabei ca. 1 Mio. Arbeitnehmer von der Verpflichtung vom Einzelnachweis bei Werbungskosten befreit werden. Weiterhin ist geplant, die steuerlichen Freibeträge für Behinderte um 30% zu erhöhen (Grad d. Behinderung 30%-60%).
Im Steuervereinfachungsmodell ist ein monatlicher Pauschbetrag für das Arbeitszimmer von 100 Euro vorgesehen. Dabei würden die Einzelnachweise für Arbeitszimmeraufwendungen entfallen. Handwerkerrechnungen sollen erst ab dem Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr steuerlich anrechenbar sein. Der Ansatz wäre unter den haushaltsnahen Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Im Steuervereinfachungspaket sollen auch einige Einschränkungen umgesetzt werden. So sollen steuerfreie Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmer für die Betreuung von Kindern auf 2/3 max. 4000 Euro begrenzt werden (Orientierung an Kinderbetreuungskosten). Die Sachbezugsfreigrenze für Arbeitnehmer von mtl. 44 Euro (steuerfrei) soll auf 20 Euro herabgestuft werden. Eine einschneidende Veränderung soll es auch bei den Heimkosten geben.