Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.06.2011 sollen Treibhausgasemissionen 2020 um 40 % und 2050 um mindestens 80 % gesenkt werden. Insbesondere bei Gebäuden sollen steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungeh erfolgen. Gefördert werden Gebäude, die vor 1955 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen wird, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird.
Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungen für einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen. Dies gilt für Gebäude, die vermietet oder verpachtet werden. Wird das Objekt selbst genutzt, können derartige Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten, sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.