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Ab dem 01.07.2011 steht die „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung empfiehlt mit BMF-Schreiben vom 29.06.2011, diese Schnittstelle möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten.

Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben sind so in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten. Die aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de) ab dem 01.07.2011 zum Download bereit.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011

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