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Im Jahr 2011 soll es in den westlichen Bundesländern erstmals nicht wieder zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung kommen: Sie soll konstant bei 5.500 € monatlich bleiben (im Beitrittsgebiet soll sie demgegenüber von 4.650 € auf 4.800 € monatlich steigen).

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung soll sogar bundeseinheitlich von 3.750 € auf 3.712,50 € monatlich sinken. Entlastungen wird dies aber weder für Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bringen, weil zugleich der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14.9 % auf 15,5 % steigen soll.


Indes wird der Wechsel zur privaten Krankenversicherung erleichtert, indem die Versicherungspflichtgrenze bundeseinheitlich von 49.950 € auf 49.500 € jährlich gesenkt wird (resp. von 4.162,50 € auf 4.125 € monatlich). Nach der Gesundheitsreform 2011 soll es wieder genügen, wenn die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr statt in drei Jahren überschritten wird.

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