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Das Bundeskabinett beschließt die Senkung des RV-Beitrags von derzeit 19,9% auf 19,6%. Die Neuregelung tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet die Senkung von 0,3% um 1,3 Milliarden Euro. Die Anpassung des Rentenversicherungsbeitrages resultiert aus der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes. Die Einnahmen der Rentenkassen waren im letzten Jahr gestiegen, nun gibt die Bundesregierung dies durch die Senkung zurück.

Die Arbeitnehmer haben dann mehr in der Haushaltskasse, der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten. Der Bund wird um ca. 740 Millionen Euro dabei entlasten. Im Gegenzug soll allerding s ab 2013 der Pflegebeitrag von derzeit 1,95% auf 2,05% angehoben werden. Ziel ist es, die Altersdemenzkassen für Pflegebedürftige (Betreuung der Demenzkranken) zu füllen.

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