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Ab 2012 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (sog. E-Bilanzen). Nach einem Entwurf eines BMF-Schreibens soll es im Erstjahr von der Finanzverwaltung nicht beanstandet werden, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden.

Die Pilotphase für die Erprobung der Taxonomie war am 30.04.2011 abgelaufen; jedoch wurden auch Datensätze, die von Pilotteilnehmern bis 30.06.2011 an die Finanzverwaltung gesendet wurden, in die Auswertung einbezogen. Auch nach Ablauf der Pilotphase ist es noch möglich, Datensätze zu Testzwecken elektronisch zu übermitteln. Über die Auswertungsergebnisse der Pilotphase wird das BMF am 16.08.2011 im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung berichten.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011

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