In den Gesetzesentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden noch zahlreiche Änderungen aufgenommen. U. a. sollen künftig Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen bei der Ehegatteneinzelveranlagung demjenigen Ehegatten zugerechnet werden, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Außerdem soll der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden können, auch wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig ist.
Der Nachweis von Aufwendungen im Krankheitsfall muss zwangsläufig erfolgen, damit der steuerliche Abzug als außergewöhnliche Belastung ermöglicht ist. Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers eingeführt.
Sofern der Bundesrat am 08.07.2011 dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen wird, müsste der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.