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Lebensversicherung

Der Garantiezins ist der Zins, den Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen. Festgesetzt wird er vom Bundesfinanzministerium. Der Garantiezins darf 60% der durchschnittlichen Umlaufrendite von Euro-Staatsanleihen der letzten 10 Jahre nicht überschreiten. Der Garantiezins wird deshalb ab 2012 von 2,25% auf 1,75% gesenkt. Für Altverträge gilt der ursprünglich garantierte Zins – siehe Grafik.

Über die Gesamtverzinsung sagt der Garantiezins aber nichts aus. Diese ergibt sich aus Garantiezins, laufenden Zinsüberschüssen, stillen Reserven und Schlussüberschüssen. Die Deklarationen der Versicherer bewegen sich derzeit zwischen 4,00% und 4,50%.

Der Garantiezins ist sozusagen das sichere Fundament. Unter dieses Niveau kann die Verzinsung über die gesamte Vertragslaufzeit nicht fallen. Wer nächstes Jahr eine Kapitalversicherung oder eine klassische Rentenversicherung abschließt, erhält künftig eine niedrigere garantierte Versicherungssumme bzw. garantierte Rente. Bauen Sie Ihre Altersversorgung auf Garantien auf, müssen Sie ab Vertragsbeginn 1. Januar 2012 höhere Beiträge aufwenden. Wollen Sie sich den Garantiezins von 2,25% sichern, müssen Sie noch in diesem Jahr einen neuen Vertrag abschließen.

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