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Laut einer Pressemitteilung des BMF vom 08. Januar 2013 ist das ELStAM-Verfahren angelaufen. Alle Arbeitgeber können nun in das elektronische Verfahren einsteigen. Die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papierform ist weggefallen. Unter (ELStAM) – LohnSteuerAbzugsMerkmale sind nun alle Merkmale der Lohnsteuerkarte abrufbar. Diese Daten beinhalten u.a. die Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer.

Innerhalb des Jahres 2013 sollen alle Arbeitgeber auf das neue ELStAM-Verfahren umsteigen. Der Einsteigezeitpunkt ist frei wählbar, jedoch bis spätestens Dezember 2013. Bis zur Umstellung gelten noch die Lohnsteuerkarten oder Ersatzbescheinigungen auf Papierform. Die Bereitstellung der Angaben der Vorderseite einer Lohnsteuerkarte wird durch die Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf (Datenbank) gewährleistet.


Die Angaben über den elektronischen Abruf müssen vom Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer genau geprüft werden. Änderungen müssen der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Wenn Freibeträge vom Arbeitgeber vor Abruf der elektronischen Daten nicht beantragt wurden, verfallen diese.

Hinweise zum ELStAM-Verfahren: hier

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