Seit dem 01.01.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der sozialversicherungsrechtliche Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.
Die Einführung wurde zunächst auf 2014 verschoben. Nun einigten sich aber das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf, den elektronischen Entgeltnachweis schnellstmöglich einzustellen.
Die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises ELENA hat keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011