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Das Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde nun vom deutschen Bundestag beschlossen. Nach ersten Überlegungen sollte die bisherige Freigrenze von 110 Euro auf 150 Euro angehoben werden. Die günstigere Rechtsprechung durch den BFH wäre dabei kaum zur Geltung gekommen, da bei Überschreitung der Freigrenze die gesamte Ausgabe steuerpflichtiger Arbeitslohn gewesen wäre. Grundsätzlich sind Betriebsveranstaltungen im Interesse der Arbeitgeber zu sehen und daher kein Arbeitslohn.

Nach der aktuellen Gesetzgebung soll nun ab dem 01.01.2015 die Betragsgrenze bei 110 Euro bleiben, allerdings wird dies nun in einen Freibetrag umgewandelt. Somit ist nur noch der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies hat Vor- als auch Nachteile.

Es fällt weniger Steuer an. Als Nachteil wäre zu erwähnen, dass zukünftig alle Zusatzkosten für eine solche Betriebsveranstaltung mit einbezogen werden müssen. Beispielsweise auch die Kosten für das Rahmenprogramm (Miete für Veranstaltungsraum) und Kosten der Begleitperson des Mitarbeiters. Eine Pauschalbesteuerung des übersteigenden Betrages bleibt weiterhin bestehen.

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