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Das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) mit den neuen Vorschriften entlasten die Unternehmen. Durch die Erleichterungen gerade die Anhebungen der Größenklassen für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften bringen weniger Verpflichtungen im Bereich Prüfungspflicht, Veröffentlichungen und der Pflicht für die Aufstellung der Bilanz von Kapitalgesellschaften.

Die neue Umsetzungsanwendung gilt bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Festgelegt werden unter anderem die bilanzrechtlichen Ansätze der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.

Bei Abschreibungen von immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Firmenwerte, Software) wird zum Beispiel eine 10- jährige Nutzungsdauer vorgegeben. Die Abschreibungsdauer musste bisher auf dem Schätzwege erfolgen. Die neuen Schwellenwertgrößen für die Eingliederungen der Größen von Kapitalgesellschaften soll erst endgültig ab 2016 bestandskräftig gelten.

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