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Grundfreibetrag

Die Bundesregierung gibt durch eine Pressemitteilung vom 13. Dezember 2012 bekannt, dass gewisse geplante Steuererleichterungen durch die Länder blockiert werden. Durchgesetzt werden konnte die Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer. So steigt der Steuergrundfreibetrag ab 2013 auf 8.130 Euro (Einzelveranlagung) und ab 2014 auf 8.354 Euro. So soll das steuerfreie Existenzminimum die untere Bevölkerungsschicht entlasten.

Desweiteren empfahl der Vermittlungsausschuss das Ratifizierungsgesetz zum Steuerabkommen der Schweiz aufzuheben. Weitere Steuervereinfachungen wie die Beseitigung vom Steuermissbrauch, Entlastungen und Anpassungen des EU-Rechts wurden zunächst auf Eis gelegt. Die Problematik der Gleichgestellung homosexueller Ehen (Ehegattensplitting) beschäftigt nun den Bundestag mit einem Entscheidungsvorschlag. Diese Regelung sollte in das Jahressteuergesetz mit aufgenommen werden.

Es wird keine steuerliche Förderung für die Energie-Gebäudesanierung geben. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wird der Mittelstand durch die Verdoppelung des Verlustrücktrags entlastet.

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