Laut einer Pressemitteilung vom Bund der Steuerzahler vom 07. Januar 2013 wird aufgrund einer Softwareumstellung bei der Finanzverwaltung eine Bearbeitung der eingereichten Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2012 nicht vor 03/2013 erfolgen können. Der „Fiskus kann sich mehr Zeit nehmen, als der Steuerzahler“. Der wiederrum muss bei verspäteter Abgabe mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Es wird im Interesse der Steuerzahler vorgeschlagen, dass die Abgabe der Steuererklärungen 2012 zwei Monate später abgegeben werden kann. Grundsätzlich endet die Abgabefrist zum 31. Mai 2013. Es soll nunmehr eine Frist bis zum 31. Juli 2013 eingeräumt werden.
Zusätzlich sollte auch die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen des Vorjahres (2011) um 2 Monate verschoben werden. Somit bewirkte man einen Aufschub bis zum 28. Februar. Ob nun tatsächlich der Vorschlag durchgesetzt werden kann, wird die Praxis zeigen. Als Steuerzahler sollte man abwarten, inwieweit von der Finanzverwaltung eine Aufforderung kommt und zu welchem Fristablauf.