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Unter Spenden versteht man freiwillige Geld- oder Sachleistungen die ohne Verpflichtung erbracht werden. Die freiwillige Spende stellt kein Entgelt für eine Gegenleistung dar. Spenden können im Rahmen der Einkommensbesteuerung vom Spender als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist hierfür die Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung).

Neue Voraussetzungen für den zulässigen Spendenabzug in der persönlichen Einkommensteuer sind ab 2013 zu beachten. So muss der Zuwendungsempfänger (z.B. Verein) die Spende durch ein nach neuem amtlichem Vordruck ausgestellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung) bestätigen. Verbindliche Mustervorlagen dienen zur Regelung bundeseinheitlicher Richtlinien.

Für den Spendenabzug finden Sie hier die notwendigen Muster.

Ab dem 01. Januar 2013 sind zwingend zur Gewährleistung des zulässigen Spendenabzugs die neuen Bescheinigungen zu verwenden. Über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung können die erforderlichen Zuwendungsbescheinigungen online ausgefüllt werden. Die neuen Vorschriften für die Spendenbestätigungen sollen den bürokratischen Aufwand der Vereine minimieren.

Die Vereine müssen die Spendermuster exakt verwenden, lediglich dürfen Vereinslogos oder ein Vereinsbriefpapier verwenden werden. Es dürfen keine Textpassagen verändert werden.

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