Aus berufsrechtlicher Sicht stellt die betriebswirtschaftliche Beratung von Existenzgründern kein Problem dar. Man kann also bei der Erstellung eines Businessplans mitwirken und einen Gründer beim Start in die Selbständigkeit coachen. Die meisten Beratungsleistungen haben keinen steuerrechtlichen Hintergrund, sondern verlangen vielmehr ein breites und aktuelles Wissen aus verschiedenen betriebswirtschaftlichen Bereichen, wie z. B. Finanzierung, Marketing, Unternehmensplanung etc.
Als selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter bringt man grundsätzlich schon gute Voraussetzungen für die Beratung bei Unternehmensgründungen mit: Man hat selbst erfolgreich ein Unternehmen gegründet und man hat durch seine selbständige Buchhaltungstätigkeit auch Einblick in verschiedene Branchen und Unternehmensformen.
Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung gab es im Jahr 2010 rund 425.000 Existenzgründungen, die Anzahl der Gründungen war in den letzten Jahren relativ stabil. Der Bedarf an professioneller Begleitung beim Start in die Selbständigkeit ist also gegeben. Wer auf diesem Markt tätig ist, sollte sich aber kritisch hinterfragen, ob er dies tatsächlich leisten kann. Immerhin scheint bei der Beratung auch einiges schief zu laufen. Binnen sechs Jahren ist die Hälfte aller Existenzgründer mit ihrem Vorhaben gescheitert.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 03/2011