Gestaltungshinweise: Die notwendige Abfolge der Schritte ist nicht ohne Tücken; nehmen Sie bitte eine individuelle Beratung in Anspruch. Anders als zur Übertragung eines zur Nutzung überlassenen Grundstücks in das Vermögen einer anderen Gesellschaft ist noch streitig, ob auch die Ausgliederung eines Grundstücks aus dem Gesellschaftsvermögen in das Vermögen der anderen Gesellschaft unmittelbar zu Buchwerten zulässig ist. Unklar ist auch, wie viel Zeit zwischen beiden Gestaltungsschritten (Ausgliederung des Grundstücks und Veräußerung oder unentgeltliche Übertragung des verbleibenden Mitunternehmeranteils) liegen muss. Zu empfehlen ist, die Ausgliederung des Grundstücks so frühzeitig vorzunehmen, dass sich kein Bezug zum zweiten Gestaltungsschritt ergibt.
Als Gesellschafter einer Personengesellschaft stehen Ihnen flexible Wege zur Übertragung einzelner Vermögensgegenstände in die Personengesellschaft oder aus der Personengesellschaft offen. Dies kann etwa von Vorteil sein, wenn Sie der Gesellschaft ein Grundstück zur Nutzung überlassen haben und sich mit dem Gedanken tragen, Ihre Gesellschaftsbeteiligung tarifbegünstigt zu verkaufen oder unentgeltlich an einen Nachfolger zu übertragen, das Grundstück aber (steuerneutral) zurückbehalten wollen. Weil sowohl die Gewährung der Tarifermäßigung im Veräußerungsfalle wie auch die Buchwertübertragung auf den Nachfolger voraussetzen, dass alle funktional bedeutsamen Betriebsgrundlagen übergehen (zu denen ein zur Nutzung überlassenes Grundstück regelmäßig gehört), muss dieses rechtzeitig vor dem Übertragungsschritt in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden (etwa dem einer sog. gewerblich geprägten Personengesellschaft).