1: Beachten Sie bitte, dass sich die degressive Abschreibung – wie auch die lineare – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig auswirkt: Sie kann nur für den Investitionsmonat und den Folgezeitraum beansprucht werden (bei Durchführung der Investition etwa im November 2010 somit nur im Umfang von 2/12 der Jahresabschreibung).
2: Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines selbständig nutzbaren beweglichen Anlagegutes nicht mehr als 1.000 € (ohne Umsatzsteuer), kann optional bei Investitionsaufwendungen bis zu 410 € die Sofortabschreibung oder die sog. Poolabschreibung beansprucht werden. Als maßgeblicher Zeitpunkt der Anschaffung gilt die Verschaffung der Verfügungsmacht, also der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten. Hergestellt ist das Wirtschaftsgut, sobald es bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Aufnahme der Fertigungsmaßnahmen kommt es demgegenüber nicht an.