Anspruch auf die Gewährung einer Investitionszulage haben Sie aber nur für einen Betrieb im Beitrittsgebiet oder Berlin, der zum verarbeitenden Gewerbe oder zum Beherbergungsgewerbe gehört oder der produktionsnahe Dienstleistungen erbringt (dazu gehören Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Datenverarbeitung, Rückgewinnung).
Beansprucht werden kann die Investitionszulage nur für die Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Anlagegütern oder neuen Gebäuden im Rahmen eines Erstinvestitionsvorhabens. Die Investitionsobjekte müssen mindestens fünf Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebs im Beitrittsgebiet oder Berlin gehören (diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 3 Jahre bei kleinen und mittleren Betrieben) und dürfen in diesem Zeitraum zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. Hinweis: Erstinvestitionsvorhaben sind die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, die Erweiterung der Produktion um neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens sowie die Übernahme eines geschlossenen oder vor der Schließung stehenden Betriebs durch einen unabhängigen Investor. – Keinesfalls begünstigt ist aber die Anschaffung von Pkw, Flugzeugen oder Anlagegütern mit einem Preis von bis zu 410 € (ohne Umsatzsteuer).